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Eröffnung unserer Außengastronomie!

Aufgrund der positiven Entwicklung des Inzidenzwertes im Landkreis Gießen können wir endlich das „Golfparkrestaurant“ (unter Auflagen) am Samstag, 22.05.2021 ab 11:00 Uhr öffnen! En Besuch ist nur im Außenbereich möglich. Die Gasträume im Gebäude dürfen nicht genutzt werden. Ein Besuch kann nur nach vorheriger Anmeldung geschehen. (Anmeldungen sind ab sofort unter der 06408-9516-0 möglich.

Grundsätzlich gilt wie überall die „2 Haushalte-Regel“. Zum Restaurantbesuch ist ein Nachweis der Impfung (zzgl. 14 Tage), eine Genesenenbescheinigung (älter als 28 Tage aber nicht älter als 6Monate) bzw. ein tagesaktueller negativer Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden ist, notwendig. Eine weitere Möglichkeit stellt ein direkt vor Ort durchgeführter selbst mitgebrachter, originalverpackter und zugelassener negativer Coronatest dar. Zudem müssen Sie Ihre Kontaktdaten und den Beginn Ihres Besuches in ausliegenden Listen vermerken.

Grundsätzlich gilt pro Tisch die „2 Haushalte-Regelung“, wobei auch hier zumindest Geimpfte und Genese nicht in die Zählung aufgenommen werden. Mindestvoraussetzung des Restaurantbesuches ist ein negativer Coronatest gemäß den oben beschriebenen Rahmenbedingungen. Auch wenn die Begleitumstände alles andere als einfach für Sie sind, freuen wir uns auf Ihren Besuch. Alle Mitarbeiter(innen) im Golf-Park Winnerod geben ihr Bestes, um Ihnen den Aufenthalt so angenehm und unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Erleichtern Sie bitte vor allem unseren Restaurantmitarbeiter(innen) die Arbeit, in dem Sie unaufgefordert die Impfbescheinigung, die Genesenbescheinigung oder den tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen.

Wir freuen uns auf Sie!

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