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Neue Beschlüsse der Bundesregierung – Ist Golfspielen erlaubt?

Liebe Mitglieder,

wie Sie sicher den Medien entnommen haben, wird es ab Montag, den 02.11.2020 weitere drastische Einschränkung zur Eindämmung der Infektionsgefahr in unserem Land geben.

Vor diesem Hintergrund haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen u. a. auch vereinbart, dass „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen werden.“ Dazu gehört zwar auch „der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“, jedoch mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Im Moment gehen wir davon aus, dass diese Ausnahme auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Der DGV hofft, dass diese Auffassung in den kommenden Stunden und Tagen bestätigt wird, nachdem die Länder ihre Verordnungen aktualisiert haben. Dann wäre das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich.

Diese Änderungen würden ab Montag, den 02.11.2020 gelten.

Sollten unsere Plätze geöffnet bleiben, so werden die Buchungen ab Montag auf zwei Personen pro Flight begrenzt. Wir möchten Sie daher bitten, schon jetzt – sollten Sie einen 3er oder 4er Flight gebucht haben, Ihre Startzeiten dementsprechend anzupassen.

Das Buchungssystem werden wir zeitnah anpassen lassen. Jedoch werden nur Zweierflights zu buchen sein. Eine Umprogrammierung auf drei oder vier Personen (innerhalb eines Hausstands) sind laut Angaben unseres Softwareanbieters kurzfristig leider nicht möglich.  Hier benötigen wird dann aus Gründen der Rückverfolgung Ihre Information.

Ebenfalls werden bis Ende November die Gastronomiebetriebe geschlossen – hier bieten wir Ihnen von Donnerstag – Sonntag 17:00 – 21:00 Uhr einen Liefer- und Abholservice an. Gerne können Sie auch die leckere Gans von unserem Chefkoch vorbestellen.

Sobald wir die neue Verordnung erhalten und uns alle Informationen zur Verfügung stehen, werden wir Sie zeitnah über informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

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